Vereinfach gesagt: stellen Sie Ihr Haus auf den Kopf, so sind all jene Sachen in der Haushaltsversicherung eingeschlossen, welche auf den Boden fallen würden. Alle fix verbundenen Gegenstände betreffen die Eigenheimversicherung.
Auch hier wird wieder Deckung für Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Glasbruch gewährt. Zudem ist natürlich auch der versuchte oder vollzogene Einbruchdiebstahl versichert, wobei hier je nach Anbieter und Sicherung unterschiedliche Höchsthaftungsgrenzen angeboten werden. So sind beispielsweise freiliegende Wertgegenstände mit einer weitaus geringeren Summe versichert, als beispielsweise Wertgegenstände in gepanzerten Safes.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Privathaftpflichtversicherung, welche für Personen- und Sachschäden an Dritten aufkommt. Hier sind grundsätzlich die Eltern sowie sämtliche minderjährigen Kinder mitversichert, wobei die Altersgrenze im Falle einer Ausbildung auf bis zu 27 Jahren ansteigt. Da aber auch tierische Bewohner Schäden verursachen können, sollte immer darauf geachtet werden, dass beispielsweise Hunde im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversichert sind. Oftmals wir dies prämienfrei angeboten, wobei auch hier eine Bekanntgabe beim Versicherer immer von Vorteil ist.