Ähnlich wie im Privatbereich können neben Streitigkeiten des Schadenersatz- und Strafrechts auch Angelegenheiten Liegenschaften betreffend eingeschlossen werden. Zudem gewähren Versicherungsunternehmen Deckung für KFZ-Flotten und deren Lenker. Des Weiteren können Unternehmer sich und Ihre gesamte Familie über einen Baustein rechtsschutzversichern und ersparen sich somit den Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrags für den Privatbereich.

Um offene Forderungen bei Kunden über gerichtlichen Weg einklagen zu können, bedarf es eines Allgemeinen Vertragsrechtsschutzes. In diesem Fall muss seitens des Versicherungsnehmers eine Streitwertobergrenze angeführt werden, bis zu welcher die Inkassostreitigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind. Übersteigt die Gesamtforderung (Inkassobetrag zuzüglich aller übrigen Schadenersatzforderungen) die vereinbarte Obergrenze, so besteht keinerlei Deckung, weshalb auch hier die Angebotslegung mit größter Sorgfalt erfolgen sollte.