Der Handwerker, der durch herabfallendes Werkzeug den Kunden verletzt, der Architekt, dem Planungsfehler unterlaufen oder der Inneneinrichter, der beim Montieren der Jalousien eine Wasserleitung anbohrt. Fehler sind menschlich und können jedem Unternehmer im Laufe des Arbeitslebens unterlaufen. Wichtig ist, dass man gegen diese Eventualitäten bestmöglich abgesichert ist, zumal in manchen Branchen eine Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend bei der Gewerbebehörde zu hinterlegen ist.

Die Prämie einer Betriebshaftpflichtversicherung ist an unterschiedlichste Parameter gebunden. Angefangen vom Tätigkeitsbereich über die Größe des Unternehmens bis hin zum gewünschten Selbstbehalt im Schadensfall, all diese Faktoren haben Einfluss auf die zu entrichtende Prämie. Eigentlich ist diese Tatsache durchaus logisch, da beispielsweise das Risiko eines Schadens mit der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer steigt. Im Sinne der Gehilfenhaftung ist jeder Unternehmer bis zu einem gewissen Grad für das Handeln seiner Mitarbeiter verantwortlich, weshalb großer Wert auf sorgfältiges Arbeiten gelegt werden sollte.

Da nicht jede unternehmerische Tätigkeit dieselben Risiken mit sich bringt, sollte vor Vertragsabschluss tunlichst darauf geachtet werden, etwaige Deckungsausschlüsse durch diverse Klauseln wiedereinzuschließen bzw. Zusatzdeckungen zu vereinbaren. So bedürfen Planungstätigkeiten beispielsweise einer Deckung für reine Vermögensschäden. Egal, um welches Unternehmen es sich handelt, eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte bei Gründung oberste Priorität haben.